Teilnahmebedingungen und Hinweise

Wir freuen uns, Dich/Ihr Kind bei einem unserer Camps als Teilnehmer/in begrüßen zu dürfen. Wir haben die Camps sorgfältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die Inhalt des mit Dir/Ihnen als Eltern abzuschließenden Vertrages werden. Vertragspartner und Träger der Camps ist InAktion Wünsdorf e.V.
In einigen Fällen haben wir auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt.

Anmeldungen

Wer sich anmeldet, erklärt sich als besondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. Das jeweilige Leitungsteam ist für den Ablauf des Camps verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt.

Bitte melden Sie Ihr Kind/Ihren Teenager  mit dem entsprechenden Online-Anmeldeformular an. Bei erfolgreicher Eingabe erhalten Sie sofort eine automatisierte Eingangsbestätigung der Anmeldung. Erscheint diese nicht, sollte das Onlineformular erneut ausgefüllt werden. Bei der Online-Anmeldung geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme ab.

Innerhalb weniger Tage nach Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Buchungsbestätigung an die von Ihnen angegebene Emailadresse. Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die regelmäßig abgerufen wird.

Mit der individuellen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande und zur Sicherung des Platzes ist dann die Anzahlung des Teilnehmers sofort fällig.

Etwa 4-6 Wochen vor Beginn des Lagers bekommen Sie alle weiteren nötigen Informationen wie Packliste und Anreisebeschreibung  nach Wünsdorf (etwa 60 Autominuten südlich von Berlin). Die Anfahrt und Abreise ist selbst zu organisieren.

Teilnehmeralter 

SOLA: 10 – 13 Jahre (5.-8. Klasse nach den Sommerferien)
MOVE: 14-18 Jahre (ab 9.Klasse nach den Sommerferien)
TTC: 14-15 Jahre (ab 9.Klasse nach den Sommerferien)

Zahlungsbedingungen/Ermässigungen

SOLA: erstes Kind 130 EUR (Vollverpflegung) und weitere Kinder 100 EUR

MOVE: 130 EUR (Vollverpflegung) und ermäßigter Beitrag für SOLA-Mitarbeiter 100 EUR
TTC im SOLA:  75 EUR (Vollverpflegung)

 
Anzahlung: 40 EURO ist fällig direkt nach Eingang der Buchungsbestätigung
Restzahlung: bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn

Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Beginn der Camps ist der Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt de Bestätigung  fällig und an den Veranstalter zu entrichten.

Bankverbindung

InAktion Wünsdorf e.V.
IBAN:DE42160500003640000071
Verwendungszweck:  Camp, Vorname und Name des Teilnehmers 

Abschluss des Vertrages

  1. Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer  „Pauschalreise“ im Sinne von § 651 a BGB verbindlich an. Hierbei willigt der Teilnehmer in die AGBs ein und bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Die Datenschutzerklärung wurde ihm zuvor leicht zugreifbar sowie in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt. Die notwendige Verarbeitung seiner Daten für die Erfüllung des Vertrages ist Bestandteil des angebotenen Vertrages. Weitere Verarbeitungen, deren Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen sind der jeweils aktuellen Fassung der Datenschutz-Erklärung auf der Webseite zu entnehmen.
  2. Die Anmeldung erfolgt in elektronischer Form per Online-Anmeldung im Internet. Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Teilnehmern, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  3. Ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme durch den Veranstalter bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine Veranstaltungsbestätigung in Textform übersenden. Diese beinhaltet auch (weiterführende) Informationen zum Datenschutz.
  4. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Teilnehmer ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Teilnahme an der Veranstaltung, erklären.

Rücktritt/Stornierung

Die Anzahlung wird bei späterer Stornierung nicht zurückerstattet. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor SOLA-Beginn fällt der Komplettbetrag an.

Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter 

Wir behalten uns vor, kurzfristig im Falle pandemischer Entwicklungen oder unvorhergesehener  Ereignisse,  Änderungen im Camp-Ablauf und den Bedingungen vorzunehmen. Informationen erfolgen auf die angegebene Emailadresse. Sollte das Camp  nicht stattfinden können, wird jegliche Zahlung zurück erstattet.

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich zuständige Leitung des Veranstalters ist in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen. Kündigt der Veranstalter aus einem solchen Grund, so behält er den Anspruch auf den vereinbarten Preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
  2. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Veranstalters unzumutbar wird, weil die Anmeldungszahl für die Veranstaltung so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Veranstaltung die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde oder andere wesentliche, unerwartete Gründe den Rücktritt rechtfertigen. Der Angemeldete/Teilnehmer erhält in diesem Fall den eingezahlten Preis einschließlich evtl. Anzahlung umgehend zurück.
    Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn der Veranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist.

Haftung

Wir sichern den Angemeldeten/Teilnehmern eine gewissenhafte Vorbereitung aller Camps und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zu.